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Das Bayerische Landespflegegeld

10. August 2018 by Birgit Nahr Aktuelles
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Pflege stärken, Engagement belohnen:

Das Bayerische Landespflegegeld

 

2018 bringt der Freistaat Bayern mit dem neuen Pflegepaket das Landespflegegeld an den Start. Damit erhalten Pflegebedürftige jährlich 1.000 Euro zusätzlich zu den regulären Pflegeleistungen. Doch wie immer müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt werden, um das zusätzliche Geld zu erhalten.

Sie haben Anspruch auf Landespflegegeld, wenn….

  • Sie mit Pflegegrad 2 und höher eingestuft sind.
  • Ihr Hauptwohnsitz in Bayern liegt.

Um Landespflegegeld zu erhalten, müssen Sie Ihren Antrag bei der Pflegegeldstelle (81050 München) einreichen. Für das laufende Pflegegeldjahr muss der Antrag also bis 31.12.2018 dort eingegangen sein. Sie legen eine Kopie Ihres Bescheids über die Feststellung des Pflegegrades 2 (und höher) und eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Die Auszahlung ist abhängig vom Datum der Antragsgenehmigung. Wer also das erste Mal im Juni 2019 Landespflegegeld erhalten hat, wird das nächste Mal im Juni 2020 Landespflegegeld erhalten.

Die Weiterzahlung der Pflegeleistung in den darauffolgenden Jahren erfolgt automatisch. Es muss also kein neuer Antrag auf Landespflegegeld Bayern gestellt werden.

Antrag auf Landespflegegeld 

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Malteser Hausnotruf
12. Coburger Gesundheitstag am Sonntag, 17. Februar 2019
nahr
Birgit Nahr

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